Führerscheinklassen "alt" und "neu"

Grundlage für Informationen dieser Seite ist Anlage 3 FeV (zu § 6 Abs. 7)

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden neue Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt.

In der Anlage 3 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) sind die Fahrerlaubnisklassen (alt) und (neu) geordnet nach

 

A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

 

aufgeführt.

 

Sie finden den Text der Anlage 3 FeV auf der externen Seite des Bundesministeriums der Justiz "Gesetze im Internet" hier...

 

Info: ["C. Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr" wurde mit der 13. FeV-Änderungsverordnung März 2019 aufgehoben]